======ELTERNINFOS====== Hier werden ein paar Dinge erklärt, nach denen immer wieder gefragt wird. ---- ====BEURLAUBUNG==== Es kommt immer einmal wieder dazu, dass Schülerinnen und Schüler beurlaubt werden müssen, da sie anderen Terminen nachkommen müssen, die nicht anders erfüllbar sind.\\ Manche Termine bei Fachärzten fallen darunter, ebenso Termine bei Konsulaten und vieles mehr.\\ **Wichtig ist, dass diese Termine __unverzüglich__ der Klassenleitung bekannt gemacht werden.** Spätestens eine Woche im Voraus muss der Anrag auf Beurlaubung der Klassenleitung schriftlich per Mail vorliegen.\\ Sollte es sich um eine Beurlaubung handeln, die mehrere Tage umfasst, entscheidet die Schulleitung über die Beurlaubung.\\ An Tagen, an denen eine Klassenarbeit oder eine andere vorher festgelegte Leistungsüberprüfung stattfindet, wir der Beurlaubung in der Regel nicht stattgegeben. ---- ====ENTSCHULDIGUNG VON FEHLZEITEN==== Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht oder verbindlichen Schulveranstaltungen teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens **unverzüglich** mitzuteilen. (vgl. [[https://www.schure.de/2241001/nschg.htm#p65|Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht]]\\ Als späteste Frist für das "Einreichen von Entschuldigungen" gilt der dritte Schultag nach Wiederaufnahme des Unterrichts.\\ Die Entschuldigung von Fehlzeiten muss durch die **Erziehungsberechtigten** erfolgen, soweit die Schülerin/der Schüler noch nicht volljährig ist.\\ Die Erfassung sowie Entschuldigung von Fehlzeiten wird mit **EduPage** durchgeführt. Die regelmäßige Einsichtnahme in EduPage ist durch die Schulordnung festgelegt.\\ Dies umfasst auch die Auflistung der Anwesenheiten. ---- ====SCHULZWEIGZUWEISUNG NACH KLASSE 6==== Am Ende von Klasse 6 werden die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht in Jahrgang 7 einer **Haupt- oder Realschulklasse** auf Basis ihrer Leistungen zugewiesen.\\ Für den Zugang zu einer Realschulklasse sind folgende Mindestvoraussetzungen im Versetzungszeugnis am Ende von Klasse 6 erforderlich: * 3,0 in den Hauptfächern **und** * 3,5 in den Nebenfächern. Die Regelungen zur Versetzung bleiben hiervon unberücksichtigt.