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 Um Erziehungsberechtigten nichtdeutscher Muttersprache das Verständnis zu erleichtern, stellt das Niedersächsische Kultusministerium Übersetzungen des Erlasses in die folgenden Fremdsprachen zur Verfügung: Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi/Dari, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch. Bei diesen Übersetzungen handelt es sich um reine Verständnishilfen. Maßgeblich bleibt als einzige amtliche Fassung die deutschsprachige Fassung des Erlasses. Um Erziehungsberechtigten nichtdeutscher Muttersprache das Verständnis zu erleichtern, stellt das Niedersächsische Kultusministerium Übersetzungen des Erlasses in die folgenden Fremdsprachen zur Verfügung: Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi/Dari, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch. Bei diesen Übersetzungen handelt es sich um reine Verständnishilfen. Maßgeblich bleibt als einzige amtliche Fassung die deutschsprachige Fassung des Erlasses.
  
-Die Belehrungsbögen für Eltern und Sorgeberechtigte finden Sie **(in mehreren Sprachen)**auf den Seiten des Kultusministeriums zum Downloaden: **[[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/gesundheitsforderung_pravention/gewaltpravention/waffenerlass/waffenerlass-143737.html|LINK]]**+Die Belehrungsbögen für Eltern und Sorgeberechtigte finden Sie (**in mehreren Sprachen**auf den Seiten des Kultusministeriums **zum Downloaden**: **[[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/gesundheitsforderung_pravention/gewaltpravention/waffenerlass/waffenerlass-143737.html|LINK]]**
      
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